Verfassungsbeschwerde gegen Regelsätze nach SGB II abgelehnt!

Ende August 2016 schrieb ich eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.07.2014. Der erste Senat befand die Höhe der Festsetzung der Regelbedarfe für noch verfassungsgemäß.

Nach dem ich erste Bedenken des Bundesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit der Beschwerde ausräumen konnte, erhielt ich zunächst eine Verfahrensnummer. Obwohl ich in meiner Verfassungsbeschwerde einen logischen Mangel darlegte und auf bereits bestehende Wertmaßstäbe wie die Armutsrisikoschwelle und die Pfändungsfreigrenze hinwies, die das Gericht nicht berücksichtigt hatte, lehnte die 3. Kammer des ersten Senates meine Beschwerde endgütig ab:

Verfassungsbeschwerde gegen SGB-II-Regelsatz vom 26.08.2016 [PDF]

Antwort des BVerfG vom 06.09.2016: Zulässigkeitszweifel - Seite 1 [PDF]
Antwort des BVerfG vom 06.09.2016: Zulässigkeitszweifel - Seite 2 [PDF]

Fortführungsbegehren vom 13.09.2016 [PDF]

Information des BVerfG vom 21.09.2016 über das Aktenzeichen [PDF]

Endgültige Ablehnung der Verfassungsbeschwerde vom 08.11.2016 [PDF]